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RFH, 14.07.1939 - V 554/37 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 21.03.1978 - VIII R 60/73
Bei einer Abtretung, die mangels erforderlicher Anzeige nicht wirksam ist, kann …
Denn zur wirksamen Abtretung eines Erstattungsanspruchs hätte es gemäß § 159 der Reichsabgabenordnung (AO) einer Anzeige des Gläubigers an das FA bedurft (Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Juli 1939 V 554/37, RStBl 1939, 881). - BFH, 17.04.1985 - I R 128/82
Wirksamkeit der Abtretung eines steuerrechtlichen Erstattungsanspruchs
Nach § 159 AO ist die Abtretung eines Erstattungsanspruchs nur wirksam, wenn sie der Gläubiger der Finanzbehörde anzeigt, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 14. Juli 1939 V 554/37, RFHE 47, 168, RStBl 1939, 881; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. November 1977 VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75). - BFH, 06.11.1956 - I 235/54 U
Ermächtigung eines Vertreters in Steuersachen zur Rücknahme eines eingelegten …
Es besteht aber kein Bedenken, in Zweifelsfällen die Vorschrift bei der Bestimmung des Umfangs einer Vollmacht mit heranzuziehen, soweit nicht Vorschriften der AO entgegenstehen (Urteil des Reichsfinanzhofs V 554/37 vom 14. Juli 1939, Slg. Bd. 47 S. 168, Reichssteuerblatt - RStBl - 1939 S. 881).